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• Prüfung der vorgelegten Dokumente durch einen Sachbearbeiter
• Erteilung eines Kennzeichens, dazu Zulassungsantrag unterschreiben.
• Zulassungsgebühr bezahlen, Quittung zur Vorlage nicht vergessen.
• Kennzeichen prägen lassen und kaufen
• Am Abgabeschalter gibt es die gesiegelten Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere.
Achtung: Ist die Zulassungszeit vorbei, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Also ab in die Garage, da ein abgemeldetes Auto nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen parken darf.
• Fahrzeugbrief
• Zulassungsbescheinigung Teil II
• Fahrzeugschein
• Zulassungsbescheinigung Teil I
• und die Kennzeichen
zur Behörde mitnehmen und das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen. Wurde das Auto verschrottet, ist zusätzlich ein Verwertungsnachweis vorzulegen